Medienrecht

Die Beratung auf den Gebieten des Persönlichkeitsschutzes (Ehrenbeleidung, Kreditschädigung, Verleumdung etc.) gehört zu den sensibelsten Bereichen der anwaltlichen Beratungstätigkeit. Ein verlorener Ehrenbeleidungsprozess ist geeignet, den guten Ruf des Beleidigten endgültig zu zerstören. Eine Klagsführung muss daher gut überlegt sein. Auch gibt es eine Vielzahl von straf- und zivilrechtlichen Rechtsbehelfen, die sich teilweise ausschließen, teilweise ergänzen. Eine umsichtige rechtliche Beratung, die nicht notwendiger Weise in einem Gerichtsverfahren enden muss, ist essentiell.

Im Bereich der Beratung von Mediendienstleistern, sei es nun im klassischen Zeitungsbereich oder im Segment der neuen Medien, sind wir laufend tätig. Wir haben umfangreiche Erfahrung bei der Geltendmachung medienrechtlicher Ansprüche. Die Durchführung von Prozessen im Bereich des klassischen Medien(straf)rechtes, die Durchsetzung von Gegendarstellungsansprüchen, und die nachfolgende Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen aufgrund unrichtiger öffentlicher Berichterstattung sind ein Schwerpunkt der Tätigkeit von Dr. Stefan Lausegger. Damit in Zusammenhang ist Dr. Stefan Lausegger auch ständig betraut mit der Vertretung von Privatklienten, die Ehrenbeleidigungs- und Kreditschädigungsansprüche erheben.


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