Liegenschaftsrecht

Wir sind laufend mit der Durchführung von Kauf-, Tausch-, Schenkungs-, Superädifikats-, und Leasingverträgen betreffend Liegenschaften betraut. Auch dabei auftretende zusätzliche rechtliche Fragestellungen, die die Notwendigkeit der Teilung von Liegenschaften, der Umwidmung sowie der Berücksichtigung von anderen Interessen (Dienstbarkeitsverträge etc) betreffen, stellen einen fixen Bestandteil unserer anwaltlichen Tätigkeit dar.

Im Bereich des Mietrechtes treten wir vor allem auf Vermieterseite auf und führen in diesem Zusammenhang Bestandszins- und Räumungsverfahren für unsere Mandanten.

Auch sind wir in baurechtlichen und kaufvertragsrechtlichen Belangen mit der Betreuung und Beratung von Bauherren, Bauunternehmen, Entwicklungsgesellschaft und Bauträgern betraut.

Klienten mit unbebauten Liegenschaften beraten wir bei den regelmäßigen Revisionen der Flächenwidmungspläne und der Bebauungsgrundlagen. 


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