Handelsrecht und Vertriebsrecht

Wir sind mit der Erstellung von unternehmensspezifischen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ebenso vertraut sowie mit dem Entwurf von individuellen Vertragswerken. Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Erstellung und die Prüfung von (grenzüberschreitenden) Handelsvertreterverträgen, Vertriebsverträgen sowie Kooperationsverträgen. In diesem Zusammenhang beraten wir unsere Mandanten vor allem auch bei internationalen Geschäftsbeziehungen und legen unser Augenmerk darauf, im Rahmen der maßgeblichen Normen (EVÜ, UN-Kaufrecht, internationales Zivilprozessrecht) ein Maximum an Rechtssicherheit zu gewährleisten. Ebenso verfügen wir über Erfahrung in schiedsgerichtlichen Verfahren zwischen Unternehmern. Der Schwerpunkt der streitigen Tätigkeit für Wirtschaftstreibende liegt hier im Bereich des Gewährleistungs-, Schadenersatz- und Produkthaftungsrechtes.

Selbstverständlich sind wir in der Lage, unseren Mandanten Englisch als Arbeitssprache anzubieten. Dr. Stefan Lausegger war ehemals bei einer der weltgrößten US-amerikanischen Anwaltskanzleien tätig.


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