Gesellschafts- und Stiftungsrecht

Viele unserer MandantInnen beraten wir in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht seit dem Beginn ihrer unternehmerischen Tätigkeit. Die anwaltliche Leistung beschränkt sich dabei nicht nur auf die Verfassung von bloßen Gesellschaftsverträgen. Ausschlaggebend ist vielmehr der Zuschnitt der Gesellschaftsform auf die individuelle wirtschaftliche Tätigkeit unserer Mandaten, sei es nun als Personen- oder Kapitalgesellschaft.

Im weiteren Verlauf beraten wir bei der Umstrukturierung von Gesellschaften, der Prüfung der im gesellschaftsrechtlichen Bereich zusätzlich notwendigen vertraglichen Rechtsgrundlagen (so unter anderem Geschäftsführerverträge, Arbeitsverträge leitender Angestellter, etc) sowie der Vertretung von Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft und der Wahrnehmung der Interessen von Minderheitengesellschaftern.

Bei Unternehmenskäufen führen wir auf Käufer- oder Verkäuferseite die Verkaufsverhandlungen, erstellen Due-dilligence-Dokumentationen und betreuen nach Abschluss der Akquisition den Klienten bei Integration des Zielunternehmens in das bestehende Unternehmen.


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